AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert am: 1.10.2026

1.     Geltungsbereich

DieseAllgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen der Bee Strong Fitness GmbH (nachfolgend „Studio“). Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages anerkennt das Mitglied diese AGB als verbindlich.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2.      Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Sie berechtigt ausschliesslichdas Mitglied zur Nutzung der vereinbarten Leistungen.

Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer,ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Jugendlicheunter 18 Jahren benötigen für den Vertragsabschluss die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt sowiedas Training nur mit der Einverständniserklärung eines erziehungsberechtigten erlaubt. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ist eine Einführung durch das Studio empfohlen, kann durch den gesetzlichen Vertreter aber abgelehnt werden.

3.     Gesundheitszustand und Eigenverantwortung

Das Mitgliedbestätigt mit Vertragsabschluss, gesundheitlich in der Lage zu sein, die angebotenen Trainingsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Training erfolgt aufeigene Verantwortung.

Bee Strong Fitness erbringt keine medizinischen Leistungen und ersetzt keine ärztliche Abklärung oder Beratung. Dem Mitglied wird ausdrücklich empfohlen, vor Trainingsbeginn bei gesundheitlichen Beschwerden oder Vorerkrankungenärztlichen Rat einzuholen.

Das Studio stellt einen automatisierten externen Defibrillator (AED) zur Verfügung. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands während des Trainings ist dasPersonal unverzüglich zu informieren.

4.     Angebot und Leistungen

Der Umfang derLeistungen richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Abonnement. Zusatzangebote sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten und separat zu bezahlen.

Geringfügige Änderungen im Leistungsangebot, im Gerätebestand oder bei den Öffnungszeiten bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Vertragsminderung.

5.     Zutritt, Mitgliedskarte und Zutrittsmittel

Der Zutritt zum Studio erfolgt ausschliesslich mittels persönlicher Mitgliedskarte, Badge oder App.

Für die Ausstellung der Mitgliedskarte wird eine einmalige Gebühr von CHF 50.– erhoben. Bei Verlust ist das Studio unverzüglich zu informieren. Eine Ersatzkarte kostet CHF 10.–.

Das Zutrittsmittel darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Missbrauch kann zurfristlosen Kündigung führen. Ebenfalls kann eine Strafe in Höhe von CHF 200.-ausgestellt werden.

Der Zutritt via App ist als optional anzusehen, die Mitgliedskarte ist das Hauptmedium für den Zutritt. Auf die App wird keine Garantie für den Zutritt gegeben.

6.     Hausordnung, Weisungen und Probetrainings

Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Den Weisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

Probetrainings dürfen ausschliesslich während der betreuten Zeiten und nur nach vorgängiger Anmeldung beim Studio stattfinden. Es ist nicht gestattet, ohne Zustimmung des Studios weitere Personen oder Freunde zum Training mitzunehmen.

Bei einem Verstoss gegen diese Regelung ist Bee Strong Fitness berechtigt, dem betreffenden Mitglied eine schriftliche Verwarnung auszusprechen. Bei wiederholten Verstössen bleiben weitergehende Massnahmen vorbehalten.

7.     Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist bei Vertragsabschluss oder Vertragsverlängerung im Vorausfällig.

Ratenzahlungensind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Pro Rate kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine Mahngebühr von CHF 10.– erhoben. Zusätzlich kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangt werden.

8.     Haftung und Versicherung

Die Nutzungder Anlagen und Angebote erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds.

Bee Strong Fitness haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grobfahrlässigesVerhalten des Studios oder seiner Hilfspersonen zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Das Mitgliedhaftet für Schäden, die es durch unsachgemässe Nutzung der Einrichtungenverursacht.

Der Abschluss einer ausreichenden Versicherung (insbesondere Unfall- undHaftpflichtversicherung) ist Sache des Mitglieds.

9.     Videoüberwachung

Zur Wahrungder Sicherheit von Personen und Eigentum können einzelne Bereiche des Studiosvideoüberwacht werden.

Die Bearbeitung der Aufnahmen erfolgt ausschliesslich gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Die Auswertung erfolgt nur bei konkretem Anlass, die Aufnahmen werden fristgerecht gelöscht.

10.  Betriebszeiten und vorübergehende Schliessungen

 

Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Website des Studios publiziert.

Vorübergehende Betriebseinstellungen oder Einschränkungen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, begründenkeinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Mitgliedschaft.

11.  Time Stop (Unterbrechung der Mitgliedschaft)

Bei Krankheit,Unfall, Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Militär- oder Zivildienst sowieUrlaub kann die Mitgliedschaft auf Antrag unterbrochen werden.

Der Antrag ist vor der Abwesenheit unter Vorlage eines geeigneten Nachweises einzureichen. Rückwirkende Anträge sind ausschliesslich bei Krankheit oder Unfall möglich.

Ein Time Stop kann ab einer ununterbrochenen Dauer von mindestens 14 Tagen gewährt werden.

·      Urlaub: maximal 4 Wochen pro Abonnementjahr.

·      Militär- oder Zivildienst: maximal 21 Wochen pro Abonnementjahr.

·      Schwangerschaft / Mutterschaftsurlaub: bis zu 14 Wochen, orientiert an der in der Schweiz üblichen Dauer desMutterschaftsurlaubs gemäss Erwerbsersatzordnung (EO).

·      Unfall: Bis maximal  4 Wochen mit Arztzeugnis

Der Time Stop gilt ausschliesslich für Jahrestarife.

12.  Vertragsauflösung und Härtefälle

Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.

In begründeten Härtefällen (z. B. länger andauernde Krankheit mit Arztzeugnis) kann derVertrag vorzeitig aufgelöst werden. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der nicht genutzten Zeit abzüglich einer Bearbeitungsgebühr vonCHF 50.– .

13.  Verstösse, Hausverbot und Konventionalstrafe

Bei schwerenoder wiederholten Verstössen gegen diese AGB oder die Hausordnung ist Bee Strong Fitness berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und ein Hausverbotauszusprechen.

In solchen Fällen kann eine angemessene Konventionalstrafe von bis zu CHF 500.– erhoben werden. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

14.  Schliessfächer und Parkplätze

Die Nutzungder Schliessfächer erfolgt auf eigenes Risiko. Das Studio übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände.

Die Nutzungder Kundenparkplätze erfolgt auf eigene Verantwortung. Bee Strong Fitness übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen oder für Diebstahl.

Kundenparkplätze stehen ausschliesslich während des Aufenthalts im Studio zur Verfügung.

15.  Bild- und Tonaufnahmen

Foto-, Video-und Tonaufnahmen in den Räumlichkeiten von Bee Strong Fitness sind nur für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch gestattet (z. B. zur Kontrolle dereigenen Übungsausführung).

Andere Personen dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder gezielt aufgenommen noch erkennbar abgebildet werden. In Garderoben, Duschen und Sanitärräumen sind Aufnahmen jeglicher Art untersagt.

Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der BeeStrong Fitness GmbH zulässig. Dazu gehören insbesondere bezahlte Kooperationen,Sponsoring, Affiliate-Marketing, Coaching-Werbung und Produktplatzierungen.

16.  Verbot der Werbung für Substanzen

Es ist untersagt, in den Räumlichkeiten von Bee Strong Fitness oder unter erkennbarerVerwendung der Räumlichkeiten, der Marke oder des Logos von Bee Strong Fitnessfür folgende Produkte zu werben, sie anzubieten, zu vermitteln oder ihren Konsum zu propagieren:

Dopingmittelim Sinne der Sportförderungsgesetzgebung, in der Schweiz nicht zugelassene Arzneimittel, Peptide (z. B. BPC-157, TB-500, Wachstumshormon-Sekretagoga),SARMs, anabole Steroide und vergleichbare leistungssteigernde Substanzen.

Das gilt auch für Aufnahmen, die im Studio erstellt und anschliessend in sozialen Medien oder anderswo veröffentlicht werden. Der Handel mit oder die Weitergabe solcherSubstanzen in den Räumlichkeiten und im Umkreis ist verboten.

17.  Verbotene Substanzen und Verhalten

Im gesamten Studio sind das Rauchen sowie der Konsum alkoholischer Getränke untersagt.

Der Konsum,Besitz oder das Mitbringen illegaler Suchtmittel oder Dopingmittel gemäss der jeweils gültigen Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ist verboten. Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Vertragsauflösung.

18.  Guthabenfunktion

 Über das Zutrittsmittel kann Guthaben für Konsumationen im Studio geladen werden.

Ein Anspruchauf Barauszahlung besteht nicht. Nicht genutztes Guthaben verfällt mitBeendigung der Mitgliedschaft.

19.  Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden ausschliesslich auf der Website www.beestrongfitness.ch/agb publiziert.

Massgeblichist jeweils die aktuell veröffentlichte Version. Es obliegt dem Mitglied, sichregelmässig über den aktuellen Stand der AGB zu informieren.

20.  Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Asusschluss des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Bee Strong Fitness GmbH.