
Zuletzt aktualisiert am: 01.06.2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen der Bee Strong Fitness GmbH. Mit dem Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags anerkennt das Mitglied die Geltung dieser AGB. Abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Sie endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Personen unter 14Jahren ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Das Bee Strong Fitness stellt ein AED zur Verfügung. Dieser befindet sich vis a vis der Theke im Eingangsbereich. Das Mitglied ist verpflichtet bie einer verschlechterung des Gesundheitszustands das personal zu informieren um zu bestimmen ob ein Training weiterhin möglich ist oder nicht.
Bee Strong Fitness bietet unterschiedliche Leistungen gemäss dem jeweiligen Abonnement. Zusatzangebote sind nicht im Basispreis enthalten und separat zubezahlen. Änderungen im Angebot oder der Öffnungszeiten berechtigen nicht zu Rückerstattungen.
Für den Zutritt ist der Erwerb einer Mitgliedskarte für CHF 50.– erforderlich. Bei Verlust ist dies umgehend zu melden. Eine Ersatzkarte kostet ebenfalls CHF 50.–.
Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung sowie den Weisungen des Personals.
Der Beitrag ist bei Vertragsabschluss oder - verlängerung fällig. Ratenzahlungen sind nur nach Absprache möglich. Pro Rate wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren an.
Die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung von Bee Strong Fitness ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Mitglied haftet für Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entstehen. Eine Versicherung ist Sache des Mitglieds.
Zu Sicherheitszwecken können Trainingsbereiche videoüberwacht werden. Aufnahmen werden nur bei konkretem Verdacht ausgewertet und gemäss Datenschutzgesetzgespeichert und gelöscht.
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten sind auf www.beestrongfitness.ch veröffentlicht. Vorübergehende Schliessungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Mitgliedschaft.
Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär- oder Zivildienst kann eine Mitgliedschaft unterbrochen werden. Ein entsprechender Antrag mit Nachweis ist vor der Abwesenheit zu stellen. Rückwirkende Anträge sind nur bei Krankheit oder Unfall möglich.
Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Ein Rücktritt ist in Härtefällen (z. B. länger andauernde Krankheit) möglich. In solchen Fällen erfolgt eine anteilige Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.–.
Bei groben oder wiederholten Verstössen gegen die AGB oder Hausordnung kann ein Hausverbot oder eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung entfällt in solchen Fällen.
Änderungen der AGB werden auf www.beestrongfitness.ch publiziert. Es obliegt dem Mitglied, sich über den aktuellen Stand zu informieren.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Bee Strong Fitness GmbH. Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
Die Nutzung der Schliessfächer erfolgt auf eigenes Risiko. Mitglieder müssen eineigenes Vorhängeschloss mitbringen. Bee Strong Fitness übernimmt keine Haftung fürverlorene oder gestohlene Gegenstände. Kundenparkplätze stehen während derTrainingszeit zur Verfügung und dürfen ausschliesslich während des Aufenthalts imFitnessstudio genutzt werden.
Im gesamten Studio ist das Rauchen sowie der Konsum alkoholischer Getränkeuntersagt. Ebenfalls ist der Konsum sowie das Mitbringen illegaler (Sucht-)Mittel oder Dopingmittel gemäss der Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) verboten. Dies gilt auch für verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Vertragsauflösung sowie zur Verhängung einer Konventionalstrafe.
Der Zutritt zum Studio erfolgt ausschliesslich mittels Badge oder App. Bei Verlust ist dies umgehend zu melden. Mitglieder können über das Zutrittsmittel Guthaben aufladen, welches für Konsumationen im Studio verwendet werden kann. Ein Rückerstattungsanspruch des Guthabens in bar besteht nicht.
Im Falle eines Verstosses gegen vertragliche Pflichten ist Bee Strong Fitness berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Das Mitglied schuldet in diesem Fall eine Konventionalstrafe von CHF 500.– pro Verstoss. Die Bezahlung der Strafe entbindet nicht von weiteren vertraglichen Pflichten. Schadenersatzforderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Wiederholungsfall kann Bee Strong Fitness ein zeitlich unbeschränktes Hausverbot aussprechen und den Vertrag fristlos kündigen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Bee Strong Fitness GmbH.