AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen

Zuletzt aktualisiert am: 21.12.2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen der Bee Strong Fitness GmbH (nachfolgend „Studio“). Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages anerkennt das Mitglied diese AGB als verbindlich.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2.      Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Sie berechtigt ausschliesslich das Mitglied zur Nutzung der vereinbarten Leistungen.

Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für den Vertragsabschluss die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Personen unter 14 Jahren ist der Zutritt zumStudio nicht gestattet. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren dürfen nur nach Einführung durch das Studio trainieren.

3.     Gesundheitszustand und Eigenverantwortung

Das Mitglied bestätigt mit Vertragsabschluss, gesundheitlich in der Lage zu sein, die angebotenen Trainingsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung.

Bee Strong Fitness erbringt keine medizinischen Leistungen und ersetzt keine ärztliche Abklärung oder Beratung. Dem Mitglied wird ausdrücklich empfohlen, vor Trainingsbeginn bei gesundheitlichen Beschwerden oder Vorerkrankungen ärztlichen Rat einzuholen.

Das Studio stellt einen automatisierten externen Defibrillator (AED) zur Verfügung. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands während des Trainings ist das Personal unverzüglich zu informieren.

4.     Angebot und Leistungen

Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Abonnement.Zusatzangebote sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten und separat zu bezahlen.

Geringfügige Änderungen im Leistungsangebot, im Gerätebestand oder bei den Öffnungszeiten bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oderVertragsminderung.

5.     Zutritt, Mitgliedskarte und Zutrittsmittel

Der Zutritt zum Studio erfolgt ausschliesslich mittels persönlicher Mitgliedskarte, Badge oder App.

Für die Ausstellung der Mitgliedskarte wird eine einmalige Gebühr von CHF 50.– erhoben. Bei Verlust ist das Studio unverzüglich zu informieren. Eine Ersatzkarte kostet CHF 10.–.

Das Zutrittsmittel darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Missbrauch kann zur fristlosen Kündigung führen.

6.     Hausordnung, Weisungen und Probetrainings

Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Den Weisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

Probetrainings dürfen ausschliesslich während der betreuten Zeiten und nur nach vorgängiger Anmeldung beim Studio stattfinden. Es ist nicht gestattet, ohne Zustimmung des Studios weitere Personen oder Freunde zum Training mitzunehmen.

Bei einem Verstoss gegen diese Regelung ist Bee Strong Fitness berechtigt, dem betreffenden Mitglied eine schriftliche Verwarnung auszusprechen. Bei wiederholten Verstössen bleiben weitergehende Massnahmen vorbehalten.

7.     Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist bei Vertragsabschluss oder Vertragsverlängerung im Vorausfällig.

Ratenzahlungen sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Pro Rate kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine Mahngebühr von CHF 10.– erhoben.Zusätzlich kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangt werden.

8.     Haftung und Versicherung

Die Nutzung der Anlagen und Angebote erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds.

Bee Strong Fitness haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Studios oder seiner Hilfspersonen zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Das Mitglied haftet für Schäden, die es durch unsachgemässe Nutzung der Einrichtungen verursacht.

Der Abschlusseiner ausreichenden Versicherung (insbesondere Unfall- undHaftpflichtversicherung) ist Sache des Mitglieds.

9.     Videoüberwachung

Zur Wahrung der Sicherheit von Personen und Eigentum können einzelne Bereiche des Studios videoüberwacht werden.

Die Bearbeitung der Aufnahmen erfolgt ausschliesslich gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutz gesetzes. Die Auswertung erfolgt nur bei konkretem Anlass, die Aufnahmen werden fristgerecht gelöscht.

10.  Betriebszeiten und vorübergehende Schliessungen

Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Website des Studios publiziert.

Vorübergehende Betriebseinstellungen oder Einschränkungen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Mitgliedschaft.

11.  Time Stop (Unterbrechung der Mitgliedschaft)

Bei Krankheit,Unfall, Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Militär- oder Zivildienst sowieUrlaub kann die Mitgliedschaft auf Antrag unterbrochen werden.

Der Antrag ist vor der Abwesenheit unter Vorlage eines geeigneten Nachweises einzureichen.Rückwirkende Anträge sind ausschliesslich bei Krankheit oder Unfall möglich.

Ein Time Stop kann ab einer ununterbrochenen Dauer von mindestens 14 Tagen gewährt werden.

·      Urlaub: maximal 4 Wochen pro Abonnementjahr.

·      Militär- oder Zivildienst: maximal 21 Wochen proAbonnementjahr.

·      Schwangerschaft / Mutterschaftsurlaub: bis zu 14Wochen, orientiert an der in der Schweiz üblichen Dauer desMutterschaftsurlaubs gemäss Erwerbsersatzordnung (EO).

Der Time Stop gilt ausschliesslich für Jahrestarife.

12.  Vertragsauflösung und Härtefälle

DieMitgliedschaft endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.

In begründetenHärtefällen (z. B. länger andauernde Krankheit) kann der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der nicht genutzten Zeit abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.–.

13.  Verstösse, Hausverbot und Konventionalstrafe

Bei schweren oder wiederholten Verstössen gegen diese AGB oder die Hausordnung ist Bee Strong Fitness berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen.

In solchen Fällen kann eine angemessene Konventionalstrafe von bis zu CHF 500.– erhoben werden. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

14.  Schliessfächer und Parkplätze

Die Nutzung der Schliessfächer erfolgt auf eigenes Risiko. Das Studio übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände.

Die Nutzung der Kundenparkplätze erfolgt auf eigene Verantwortung. Bee Strong Fitness übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen oder für Diebstahl.

Kundenparkplätze stehen ausschliesslich während des Aufenthalts im Studio zur Verfügung.

15.  Verbotene Substanzen und Verhalten

Im gesamten Studio sind das Rauchen sowie der Konsum alkoholischer Getränke untersagt.

Der Konsum, Besitz oder das Mitbringen illegaler Suchtmittel oder Dopingmittel gemäss der jeweils gültigen Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ist verboten. Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Vertragsauflösung.

16.  Guthabenfunktion

Über das Zutrittsmittel kann Guthaben für Konsumationen im Studio geladen werden.

Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Nicht genutztes Guthaben verfällt mit Beendigung der Mitgliedschaft.

17.  Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden ausschliesslich auf der Website www.beestrongfitness.ch/agb publiziert.

Massgeblich ist jeweils die aktuell veröffentlichte Version. Es obliegt dem Mitglied, sich regelmässig über den aktuellen Stand der AGB zu informieren.

18.  Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Bee Strong Fitness GmbH in Volketswil.