AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen

Zuletzt aktualisiert am: 01.06.2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Einrichtungenund Dienstleistungen der Bee Strong Fitness GmbH. Mit dem Abschluss einesMitgliedschaftsvertrags anerkennt das Mitglied die Geltung dieser AGB. AbweichendeBestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Sie endet automatisch nachAblauf der vereinbarten Laufzeit. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine schriftlicheEinwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Personen unter 14Jahren ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.

3. Angebot und Leistungen

Bee Strong Fitness bietet unterschiedliche Leistungen gemäss dem jeweiligenAbonnement. Zusatzangebote sind nicht im Basispreis enthalten und separat zubezahlen. Änderungen im Angebot oder der Öffnungszeiten berechtigen nicht zuRückerstattungen.

4. Mitgliedskarte

Für den Zutritt ist der Erwerb einer Mitgliedskarte für CHF 50.– erforderlich. Bei Verlustist dies umgehend zu melden. Eine Ersatzkarte kostet ebenfalls CHF 50.–.

5. Hausordnung und Weisungen

Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung sowieden Weisungen des Personals.

6. Zahlungsbedingungen und Ratenzahlung

Der Beitrag ist bei Vertragsabschluss oder -verlängerung fällig. Ratenzahlungen sind nurnach Absprache möglich. Pro Rate wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. BeiZahlungsverzug fallen Mahngebühren an.

7. Haftung und Versicherung

Die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung von Bee StrongFitness ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Mitglied haftet fürSchäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entstehen. Eine Versicherung ist Sachedes Mitglieds.

8. Videoüberwachung

Zu Sicherheitszwecken können Trainingsbereiche videoüberwacht werden. Aufnahmenwerden nur bei konkretem Verdacht ausgewertet und gemäss Datenschutzgesetzgespeichert und gelöscht.

9. Betriebszeiten und Betriebseinstellungen

Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten sind auf www.beestrongfitness.ch veröffentlicht.Vorübergehende Schliessungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oderVerlängerung der Mitgliedschaft.

10. Time Stop (Unterbrechung)

Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militär- oder Zivildienst kann eine Mitgliedschaftunterbrochen werden. Ein entsprechender Antrag mit Nachweis ist vor der Abwesenheitzu stellen. Rückwirkende Anträge sind nur bei Krankheit oder Unfall möglich.

11. Vertragsdauer und Kündigung

Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Ein Rücktritt ist inHärtefällen (z. B. länger andauernde Krankheit) möglich. In solchen Fällen erfolgt eineanteilige Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.–.

12. Verstösse und Hausverbot

Bei groben oder wiederholten Verstössen gegen die AGB oder Hausordnung kann einHausverbot oder eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Ein Anspruch aufRückerstattung entfällt in solchen Fällen.

13. Änderungen der AGB

Änderungen der AGB werden auf www.beestrongfitness.ch publiziert. Es obliegt demMitglied, sich über den aktuellen Stand zu informieren.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Bee StrongFitness GmbH. Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

15. Nutzung der Schliessfächer und Kundenparkplätze

Die Nutzung der Schliessfächer erfolgt auf eigenes Risiko. Mitglieder müssen eineigenes Vorhängeschloss mitbringen. Bee Strong Fitness übernimmt keine Haftung fürverlorene oder gestohlene Gegenstände. Kundenparkplätze stehen während derTrainingszeit zur Verfügung und dürfen ausschliesslich während des Aufenthalts imFitnessstudio genutzt werden.

16. Verbotene Substanzen und Verhaltensregeln

Im gesamten Studio ist das Rauchen sowie der Konsum alkoholischer Getränkeuntersagt. Ebenfalls ist der Konsum sowie das Mitbringen illegaler (Sucht-)Mittel oderDopingmittel gemäss der Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) verboten.Dies gilt auch für verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht dem persönlichen undärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Zuwiderhandlungen führen zursofortigen Vertragsauflösung sowie zur Verhängung einer Konventionalstrafe.

17. Zutrittsmittel und Guthabenfunktion

Der Zutritt zum Studio erfolgt ausschliesslich mittels Badge oder App. Bei Verlust ist dies umgehend zu melden. Mitglieder können über das Zutrittsmittel Guthaben aufladen,welches für Konsumationen im Studio verwendet werden kann. EinRückerstattungsanspruch des Guthabens in bar besteht nicht.

18. Konventionalstrafe bei schweren Verstössen

Im Falle eines Verstosses gegen vertragliche Pflichten ist Bee Strong Fitness berechtigt,die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Das Mitglied schuldet in diesem Falleine Konventionalstrafe von CHF 500.– pro Verstoss. Die Bezahlung der Strafeentbindet nicht von weiteren vertraglichen Pflichten. Schadenersatzforderungen bleibenausdrücklich vorbehalten. Im Wiederholungsfall kann Bee Strong Fitness ein zeitlichunbeschränktes Hausverbot aussprechen und den Vertrag fristlos kündigen.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung giltals durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächstenkommt. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalenPrivatrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Bee Strong Fitness GmbH.

20. Vorverkaufsphase und geplante Studioeröffnung

Bee Strong Fitness befindet sich derzeit in der Vorverkaufsphase. Die offizielle Studioeröffnung ist für September 2025 geplant. Sollte sich dieser Termin verschieben, verpflichtet sich Bee Strong Fitness, allen betroffenen Mitgliedern mindestens den Zeitraum, in dem keine Nutzung möglich war, an ihre Vertragslaufzeit anzuhängen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, zusätzliche Bonuszeiträume oder kulante Lösungen unentgeltlich zu gewähren. Generell gibt es ein Rücktrittsrecht oder ein Anspruch auf Rückerstattung aufgrund einer Verzögerung der Eröffnung nicht, sofern eine angemessene Kompensation wie oben beschrieben erfolgt. Möchte der Kunde dennoch zurücktreten wenn sich die Eröffnung verzögert. Bieten wir ihm diese Kulanz ausserordentlich an. Dafür muss ein Mail an Bee Strong Fitness erfolgen mit entsprechender Info.